In Lebensmittelunternehmen ist die Schädlingsbekämpfung zur Kontrolle von Schadnagern von entscheidender Bedeutung für die Lebensmittelsicherheit

Ein Befall mit Schadnagern in Lebensmittelbetrieben kann schwerwiegende lebensmittelrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Betriebsschließung. Schadnager wie Ratten und Mäuse gelten als Hygiene- und Gesundheitsschädlinge, da sie Krankheitserreger übertragen und Lebensmittel durch Anfraß und Exkremente verunreinigen können.

Wenn ein Befall von Schadnagern, festgestellt wird, sind Sie gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, unverzüglich eine sachgerechte Bekämpfung durchführen zu lassen.

Der Lebensmittelunternehmer, unabhängig von der Größe seines Unternehmens, sollte sich intensiv mit dem Thema Schädlingsbekämpfung auseinandersetzen und Grundkenntnisse über die relevante Gesetzgebung zu Schädlingen, Prophylaxe und Bekämpfung erwerben.

Es ist ratsam, sich über die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Schädlingen zu informieren, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Die Schädlingsfreiheit in Lebensmittelunternehmen jeglicher Art ist grundlegend für die Herstellung und den Verkauf von sicheren Lebensmitteln. Sie hat auch im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine hohe Bedeutung.

Gewerbliche Ratten- und Mäusebekämpfung braucht eine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG.  Um diese Erlaubnis zu bekommen muss ein Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren gem. Tierschutzgesetz § 4 Abs. 1a vorliegen.

 

 

Rechtsgrundlagen (in der jeweils gültigen Fassung:

  • Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene