Ein Befall mit Schadnagern in Lebensmittelbetrieben kann schwerwiegende lebensmittelrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Betriebsschließung. Schadnager wie Ratten und Mäuse gelten als Hygiene- und Gesundheitsschädlinge, da sie Krankheitserreger übertragen und Lebensmittel durch Anfraß und Exkremente verunreinigen können. Wenn ein Befall von Schadnagern, festgestellt wird, sind Sie gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, unverzüglich eine sachgerechte Bekämpfung […]