EU-Verordnung 2023/2842: Digitalisierung, verschärfte Kontrolle und Übergangsfristen in der europäischen Fischereiwirtschaft

Mit der Verordnung (EU) 2023/2842 vom 22. November 2023 modernisiert sie das Kontrollsystem für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse umfassend. Das Ziel: mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und Fairness – vom Fang bis zum Verkauf. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von einer besseren Rückverfolgbarkeit und Kontrolle der Fischereiprodukte. Die EU setzt damit ein klares Zeichen gegen illegale Fischerei und für den Schutz der Ozeane.

Warum diese Reform?
Die vorherige Kontrollverordnung stammte aus dem Jahr 2009. Seitdem haben sich Technik, Märkte und Umweltstandards massiv weiterentwickelt. Die neue Verordnung trägt dieser Entwicklung Rechnung – mit verpflichtender Digitalisierung, klareren Regeln und einem stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit.

Was bedeutet das für Betriebe?
Besonders Verarbeitungs- und Produktionsbetriebe müssen ihre Abläufe überdenken. Neben der Digitalisierung interner Abläufe (z. B. Wiegedaten, elektronische Fangmeldungen Transportinfos, E-Logbuch) ist auch die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Logistikpartnern gefragt, um Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.

Freizeitfischerei unter Beobachtung
Auch Freizeitfischer werden erfasst: Fangmengen müssen künftig elektronisch gemeldet werden, der Verkauf ihrer Fänge ist verboten. Ein Novum für diese bislang weniger regulierte Gruppe.

Kontrolle & Sanktionen
Verstärkte Inspektionen auf See, in Häfen und entlang der Lieferkette. Einführung eines einheitlichen Punktesystems für schwere Verstöße – kann zur Aussetzung oder zum Entzug der Fanglizenz führen.

Dokumentationspflichten für Betriebe
Produktionsbetriebe müssen künftig digitale Verkaufsbelege, Übernahmeerklärungen, Transportdokumente und Wiegedaten übermitteln.
Diese Daten werden elektronisch an nationale Behörden übermittelt und tragen zur Validierung der Fangdaten bei. Die Fristen für die Datenübermittlung werden strikter.

Rückgabepflicht von Abfällen und verlorenem Fanggerät
Mit der Verordnung (EU) 2023/2842 wird die Rückgabepflicht von Abfällen an Hafenauffangeinrichtungen strenger kontrolliert und besser nachvollzogen. Die Entsorgung von Abfällen und verlorenem Fanggerät ist künftig digital zu dokumentieren und zu melden.

Übergangsfristen laut Verordnung (EU) 2023/2842
Quelle: Amtsblatt der EU L 2023/2842, veröffentlicht am 20.12.2023

Verpflichtung bzw. Anforderung Geltungsbeginn
Elektronisches Logbuch für alle Schiffe, auch <12 m spätestens 01.01.2026
Digitale Rückverfolgbarkeit für frische & gefrorene Produkte 01.01.2026
Digitale Rückverfolgbarkeit für verarbeitete Produkte 01.01.2028
REM-Systeme (Kameras etc.) bei Hochrisiko-Fischereien spätestens 01.01.2028
Elektronische Meldung von Wiege-, Verkaufs- & Transportdaten 01.01.2026
Fangmeldung & Registrierung in der Freizeitfischerei 01.01.2026
EU-weites Punktesystem bei Verstößen Übergangsfrist bis 2026
Zentrale Datenplattformen & automatisierte Risikoanalysen der Behörden Spätestens 2028
Quellenangaben:

  1. ABl. L vom 20.12.2023 – VERORDNUNG (EU) 2023/2842 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und weiterer EU-Verordnungen im Bereich Fischereikontrolle
  2. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMEL)
  3. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union-Fischereiaufsicht
  4. KI-generiertes Bild mit Microsoft Copilot

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Regelungen der Verordnung (EU) 2023/2842 in ihrer jeweils gültigen Fassung.